Wenn eine Wohnung nur auf dem Papier passt

Seit fünf Jahren sucht Michael Tschamper im Vogelsbergkreis nach einer rollstuhlgerechten Wohnung, die für ihn bezahlbar und ausreichend groß ist. Entsprechende Angebote seien häufig zu teuer. Zwei Wohnungen hat er besichtigt; beide waren zu klein.

Von Melanie Voigt

Seit fünf Jahren sucht Michael Tschamper nach einer Wohnung, die drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt: Sie muss rollstuhlgerecht, ausreichend groß und bezahlbar sein. Gerade an dieser Kombination scheitert die Suche. Wirklich rollstuhlgerechte Angebote seien häufig zu teuer. Zwei Wohnungen hat er nach eigenen Angaben in dieser Zeit besichtigt; beide waren für seine Bedürfnisse zu klein.

Nach Tschampers Erfahrung scheiden andere Wohnungen bereits wegen ihrer Ausstattung aus: Türen sind zu schmal, Waschbecken nicht unterfahrbar, in Küche oder Bad fehlt die nötige Bewegungsfläche. Zentimeter, über die andere bei der Wohnungssuche kaum nachdenken, entscheiden für den Rollstuhlfahrer darüber, ob eine Wohnung überhaupt infrage kommt. Passt die Ausstattung, bleibt noch die Frage nach Größe und Preis.

Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht

Schon die Begriffe führen leicht in die Irre. Barrierefrei und rollstuhlgerecht klingen ähnlich, sind aber nicht dasselbe. Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und solchen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden können. Für Letztere gelten zusätzliche Anforderungen; in der Norm sind sie mit einem R gekennzeichnet.

Eine barrierefreie Wohnung kann etwa für Menschen mit Rollator oder einem kompakten Rollstuhl ausreichen. Für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung braucht es mehr Platz: im Bereich von Türen, vor Möbeln sowie in Küche und Bad. Hinzu kommen persönliche Bedürfnisse, die keine Norm vollständig erfassen kann. Auch eine formal rollstuhlgerechte Wohnung muss deshalb nicht automatisch für jeden Rollstuhlfahrer passen.

Bei der Suche reicht deshalb kein Häkchen im Immobilienportal. Bevor Lage, Balkon oder Bodenbelag eine Rolle spielen, muss geklärt sein, ob Türen breit genug sind, der Rollstuhl im Bad wenden kann und die Küche nutzbar ist. Die Kennzeichnung „barrierefrei“ beantwortet das nicht.

Knapp – und häufig teurer

Dass die Auswahl klein ist, zeigt eine Auswertung von ImmoScout24 aus dem Jahr 2025. Nur elf Prozent der dort angebotenen Mietwohnungen waren mit „barrierefrei“, „seniorengerecht“ oder „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet. Im Durchschnitt lagen ihre Angebotsmieten 19 Prozent über denen regulärer Mietwohnungen. Die Nachfrage nach barrierefreien Mietwohnungen war nach Angaben des Portals zugleich 75 Prozent höher als zehn Jahre zuvor.

Die Auswertung ist keine Bestandsaufnahme aller Wohnungen. Sie erfasst lediglich Inserate auf einem Portal und bündelt drei verschiedene Kennzeichnungen. Wie viele dieser Angebote tatsächlich dem R-Standard entsprechen, bleibt offen. Auch über den Vogelsbergkreis sagt sie nichts aus. Sie macht aber sichtbar, wie knapp und teuer bereits das breiter gefasste Angebot für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist.

Tschampers fünfjährige Suche ist keine Statistik für die Region. Sie ist die Erfahrung eines Einzelnen. Die geringe Zahl seiner Besichtigungen lässt deshalb nicht erkennen, wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen insgesamt angeboten wurden. Sie zeigt aber, wie klein die Auswahl wird, sobald neben der Ausstattung auch Größe und Bezahlbarkeit stimmen müssen.

Ein Bedarf, der sich schlecht wegfiltern lässt

Für den Vogelsbergkreis ließen sich in den ausgewerteten öffentlich zugänglichen Quellen keine belastbaren Bestandszahlen zu Wohnungen finden, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Wie groß die Lücke zwischen Bedarf und Angebot vor Ort tatsächlich ist, lässt sich deshalb nicht beziffern.

Fehlen solche Daten, bleibt das Ausmaß des Mangels unklar. Für die Betroffenen wird er trotzdem bei jeder Suche sichtbar. Wer im Portal „barrierefrei“ auswählt, bekommt womöglich Wohnungen angezeigt, die erreichbar sind, aber nicht bewohnbar – jedenfalls nicht mit dem eigenen Rollstuhl und den eigenen Anforderungen.

Wohnraummangel trifft viele Menschen. Wer einen Rollstuhl nutzt, sucht allerdings auf einem noch kleineren Markt. Bei den entscheidenden Punkten gibt es wenig Verhandlungsspielraum. Eine zu schmale Tür wird durch die gute Lage nicht breiter. Ein unbenutzbares Bad funktioniert auch bei günstiger Miete nicht.

Michael Tschamper sucht weiter. Nach fünf Jahren ist sein Anliegen erstaunlich gewöhnlich geblieben: eine Wohnung, in der er sich bewegen kann und deren Miete er bezahlen kann. Auf dem Papier klingt das nicht nach viel. Auf dem Wohnungsmarkt offenbar schon.

Quellen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Wohnungen und DIN 18040-2
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Wohnungen/wohnungen_node.html

ImmoScout24, 18. Juni 2025: Großer Preisaufschlag für barrierefreie Wohnungen
https://www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/grosser-preisaufschlag-fuer-barrierefreie-wohnungen/


Kommentare

Ein Kommentar zu „Wenn eine Wohnung nur auf dem Papier passt“

  1. Avatar von Franken Marcus
    Franken Marcus

    Ein wirklich guter Artikel. Sauber recherchiert und verständlich geschrieben. Danke dafür.

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